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29. Juni 2009
Der Auslandsbischof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Schindehütte, hat ein Urteil des Kreisgerichts im türkischen Midyat gegen das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel im Südosten der Türkei bedauert. Das Gericht hatte am vergangenen Mittwoch entschieden, dass die Enteignung eines 27 Hektar großen Waldstücks, das bisher zum Besitz des Klosters gehörte, durch den türkischen Staat zulässig sei.
Zwar hatte dasselbe Gericht in Midyat ebenfalls am vergangenen Mittwoch den Besitzanspruch des Klosters auf landwirtschaftliche Flächen bestätigt, dennoch zeigte sich der EKD-Auslandsbischof besonders besorgt über die Enteignung des Waldstücks: „Die Tatsache, dass der türkische Staat Nutznießer des Urteils ist sehr genau zu prüfen.“ Es müsse unbedingt vermieden werden, so Schindehütte, „dass Mor Gabriel Stück um Stück beschnitten und geschwächt wird, bis das Kloster nicht mehr funktionsfähig ist.“
Ein erstes Urteil im Mai hatte die Kirchen und internationale Prozessbeobachter zuversichtlich gestimmt. Es hatte Gebietsansprüche von Bauern aus den anliegenden Dörfern gegen das traditionsreiche Kloster abgewiesen, das das geistliche Zentrum der syrisch-orthodoxen Kirche in der Türkei ist.
Bischof Schindehütte mahnte im Zusammenhang mit den Urteilen erneut die uneingeschränkte Religionsfreiheit in der Türkei an: „Zur Religionsfreiheit zählt auch, dass eine Religionsgemeinschaft sich im Rahmen allgemeinen Rechts selbst organisieren darf und die Grundlagen für ihre Existenzfähigkeit erhalten kann“, so der Auslandsbischof.
Hannover, 29. Juni 2009
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick
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